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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 407340 | ||
Datum | 05.06.2007 17:22 MSG-Nr: [ 407340 ] | 28856 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. § 53 (3) (wie Hänsch das so toll zitiert), ist aufgehoben: Dann schau mal in §53a, Ziff 3. Da sind die zusätzlichen Warnleuchten geregelt. In dem von Dir genannten §52 (4) geht es um Rundumleuchten, wir reden hier um einseitig wirkende Leuchten. Ich hatte das "a" beim Posten leider auch vergessen. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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