News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 407346 | ||
Datum | 05.06.2007 17:33 MSG-Nr: [ 407346 ] | 28922 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Du solltest Dich einfach nochmal beim zuständigen TÜV o.ä. über die Hintergründe der Regelungen bzw. §§ der StVZO informieren. Das was wir hier diskutieren ist nach Auffassung desselben in § 52 (4) abschließend geregelt, völlig egal um Rundumkennleuchten (das waren die einzigen die es früher gab), oder Kennleuchten mit nur einer Hauptabstrahlrichtung. Steht auch hier nochmal zusammengefasst. http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte Glaubs, oder glaubs nicht, ich kenn die Problematik lang genug und ich hab auf der letzten NA-Sitzung Löschfahrzeuge allein dazu ca. 1 h frustrale Diskussionen mit den Kollegen und einem der Abnehmer vom TÜV geführt. Wenns schief geht, hast Du ggf. ein ganz persönliches Haftungsproblem, wenns wirklich in Deiner Verantwortung liegen sollte.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|