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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 408156 | ||
Datum | 09.06.2007 20:14 MSG-Nr: [ 408156 ] | 28862 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von ---Alexander Sucker--- Damit ist die Gesetzeslage doch aber eindeutig, wird nur von einigen TÜV-Angestellten nicht angewendet. Du wirst dir aber viele Freunde machen, wenn du dafür sorgst dass viele Feuerwehren viele Lampen abschrauben müssen.... Leuchten nach §53a sind erlaubt. Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten. Gruß, Henning | ||||
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