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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 408205 | ||
Datum | 10.06.2007 10:03 MSG-Nr: [ 408205 ] | 28904 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Das klingt jetzt aber irgendwie so wie das Standard-Argument gegen den SiTr (haben wir keine Leute für!). Wenn ich Sicherheit will, muss ich dafür auch was tun. Die Heckwarnsicherung hat doch nichts mit Personen zu tun. Zumindest nicht solange man auf die Idee kommt dass diese hinten eingeschaltet werden muss bzw., dass man erst eine Klappe entfernen muss. Beides wäre zwar mit einem Mann/Frau zu erledigen würde aber komplett dem widersprechen warum man solche Heckwarnsyteme haben möchte. Geschrieben von Henning Koch Nur um mal einen Hersteller zu nennen: Die Firma Nissen hat einige Ausführungsbeispiele und Datenblätter im Netz. IMO ist da deutlich mehr möglich, als du oben schreibst. Platzbedarf derartiger Klapptafeln bekannt? Denke nicht wirklich dass so eine auf dem Dach von HLF o.ä. irgendwie (geschweigeden) sinnvoll untergebracht werden könnte. (mehr Gewicht, großer Platzbedarf...) Geschrieben von Henning Koch technische Möglichkeiten wie in BaWü, aber Benutzung uach bei langsamer Fahrt Wurde hier alles schon angeführt und ist unter umständen auch sinnvoll. Jedoch sollte es einheitlich sein und nicht dass wieder jedes BL seine eigene Suppe kocht. Und es sollten gewisse Regelungen (Klappe vor Warnsystem, einschalten nur am Heck...) lieber nicht getroffen werden weil nicht wirklich praktisch... Scheinbar sind sich fast alle einig mit der Art wie man es ausführen soll aber keiner macht Nägel mit Köpfen stattdessen wird überall lieber gemosert *kopfschüttel* MFG Flo. | ||||
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