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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408250
Datum10.06.2007 15:58      MSG-Nr: [ 408250 ]28743 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Geschrieben von Henning Koch
    "Waagerechtes Lauflicht z.B. ist im deutschen Straßenverkehr bisher schlichtweg unbekannt."

    NIcht?
    Schon mal eine in Reihe geschaltete Warnbakenbeleuchtung gesehen? Das ist nichts anderes!


    Das auf längerern Strecken (!) eingesetzte Führungslicht halte ich für etwas deutlich anderes als die Pfeilstäbe an Einsatzfahrzeugen.

    Auf Fw-Fzgen haben wir schlicht nicht die Flächen, das mit Warnfahrzeug-/-anhängermethoden zu lösen!

    Stimmt, Feuerwehrfahrzeuge (und auch die des RD) ähneln da mehr den Arbeitsfahrzeugen und -maschinen des Straßendienstes. Für die gibt es seit etlichen Jahren auch passende Lösungen.


    Gruß,
    Henning



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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt