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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 408318 | ||
Datum | 10.06.2007 23:01 MSG-Nr: [ 408318 ] | 28811 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von ---Alexander Sucker--- Wenn es ein GW-Öl ist, dann ist dies ein Fahrzeug zur Reinigung der der Strasse. Und dann dürfen Warnmarkierungen nach DIN 30710 angebraucht werden gleich das nächste heikle Thema: Da soll es doch Feuerwehren geben, die solche Markierungen auch an Löschfahrzeugen anbringen, oder Konturbeklebungen an Fahrzeugen <6m Länge. Oder noch ganz andere reflektierende Beklebungen... Baustellen und Diskussionsthemen gibts da genug ;-) Gruß, Henning | ||||
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