News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408435 | ||
Datum | 11.06.2007 14:54 MSG-Nr: [ 408435 ] | 28759 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Henning Koch Die allgemeinen Anforderungen? beides ja. Geschrieben von Henning Koch So lange (bzw. dort wo) deren Anwendung nicht vorgeschrieben ist, habe ich aber so meine Zweifel ob die Nennung in so einer Norm eine straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit bewirkt. Nein, aber man hätte eine Aussage eine großen "interessierten Gruppe" - und so drehen sich alle einzeln für sich munter weiter im Kreis. Geschrieben von Henning Koch Obwohl, geht das bei der NEF-Leuchtreklame auch über diesen Weg? Nein, natürlich nicht, ist ja auch kein "Fw-Fahrzeug"... :-( ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|