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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLKW-Führerscheine in der FFW95 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413276
Datum05.07.2007 14:36      MSG-Nr: [ 413276 ]28601 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Jan WeverHabe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist.

Ich hatte in diesem Forum mal eine Diskussion mit Sven Tönnemann diesbzgl. Hintergrund waren mehrere Urteile von Arbeitsgerichten, die im Grundtenor eine Verpflichtung ans Unternehmen von maximal drei (3) Jahren vorgeben (wohlgemerkt bei fünf- bis sechsstelligen Ausbildungskosten, bei läppischen 2.000 ? für einen C(E) wird kein Gericht mehr als 12 Monate zugestehen). Sven hat uns damals erklärt, dass diese Urteile nicht auf die FF anwendbar sind, da freiwillige Feuerwehrangehörige keine Arbeitnehmer sind und demnach Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt. Er hat seinerseits ein Urteil eines Amtsgerichts zitiert, wonach das zulässig ist.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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