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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LKW-Führerscheine in der FFW | 95 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413276 | ||
Datum | 05.07.2007 14:36 MSG-Nr: [ 413276 ] | 28601 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Wever Habe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist. Ich hatte in diesem Forum mal eine Diskussion mit Sven Tönnemann diesbzgl. Hintergrund waren mehrere Urteile von Arbeitsgerichten, die im Grundtenor eine Verpflichtung ans Unternehmen von maximal drei (3) Jahren vorgeben (wohlgemerkt bei fünf- bis sechsstelligen Ausbildungskosten, bei läppischen 2.000 ? für einen C(E) wird kein Gericht mehr als 12 Monate zugestehen). Sven hat uns damals erklärt, dass diese Urteile nicht auf die FF anwendbar sind, da freiwillige Feuerwehrangehörige keine Arbeitnehmer sind und demnach Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt. Er hat seinerseits ein Urteil eines Amtsgerichts zitiert, wonach das zulässig ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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