Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerscheine in der FFW | 95 Beiträge |
Autor | Mark8us 8K., Straubenhardt / Baden-Württemberg | 416105 |
Datum | 20.07.2007 14:45 MSG-Nr: [ 416105 ] | 28406 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Meines Wissens ist es, zumindest in BW, gängige Praxis das die Kostenübernahme des Führerscheines durch die Gemeinde mit einer mehrjährigen Verpflichtung des FA verbunden ist. Rein juristisch ist dies allerdings mehr als fragwürdig da es sich in einem solchen Fall um einen Knebelvertrag handelt und dieser sittenwidrig ist. Dies ist den Gemeindeverwaltungen auch sehr wohl bewusst - man möchte dieses letzte "Druckmittel" allerdings nicht ganz aus der Hand geben um möglichst zu verhindern das hier Steuergelder verschleudert werden. Auf einen Prozess bezüglich einer Rückerstattung durch einen FA wg. vorzeitigen Austrittes wird sich eine Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen - zumindest ist mir solch ein Fall nicht bekannt.
M. Keller
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