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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 416480 | ||
Datum | 22.07.2007 15:08 MSG-Nr: [ 416480 ] | 7651 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Reppin Stiev somit ist er schonmal nicht in der erlaubten Zeit! Die Verordnung ist schon desahlb irrelevant, weil gelbe Säcke nicht zu pflanzlichen Abfällen gehören. Geschrieben von Reppin Stiev Habe dem Bürger erstmal gesagt, dass er das nächste mal die polizei rufen soll und die entscheidet ob die Fw zum Einsatz kommt. Genau so würde ich auch vorgehen. Die Pol kann dann bei Bedarf Amtshilfe zur Gefahrenabwehr anfordern. Gruß Fabian | ||||
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