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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OT, war: Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 1 Beitrag | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 416710 | ||
Datum | 23.07.2007 20:36 MSG-Nr: [ 416710 ] | 4508 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Kunz Wenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert.Um (wenn auch etwas OT) noch ein wenig Verwirrung zu stiften: Doch... Es handelt sich, wie Christi@n schon schrieb, nicht um eine Spende. Der Wert aber kann zumindest geschätzt, in vielen Fällen auch berechnet werden. In den Ländern, die bereits doppische Haushalte haben (und in denen, die darauf umstellen) wird dieser Wert auch berechnet/geschätzt werden und als Sonderposten in die Bilanz einfließen. Für privat bezahlte FW-Fortbildungen (oder Ausrüstung) trifft dies jedoch nicht zu (außer, die Ausrüstung wird der Gemeinde übereignet). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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