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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNeuling hat einige 'Vorab'Fragen68 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW416800
Datum24.07.2007 11:17      MSG-Nr: [ 416800 ]24395 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Josef MäschleNein. Spätestens ab Empfang der PSA, wenn Du kein Schriftstück über Deine Aufnahme bekommst.

Wird man bei euch erst aufgenommen und danach ärztlich untersucht? Ein bißchen widersprüchlich, oder?

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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