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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNeuling hat einige 'Vorab'Fragen68 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP416817
Datum24.07.2007 12:12      MSG-Nr: [ 416817 ]24430 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerWas hat jetzt Lesen, Schreiben und Rechnen mit dem Dienst in der FF zu tun?

LBKG RLP §12, Abs 4 "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind."
Und da sollte man doch schon Lesen und Schreiben können. Gerade Lesen könnte bei manchen Sachen nicht ganz unwichtig sein.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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