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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Neuling hat einige 'Vorab'Fragen | 68 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 416922 | ||
| Datum | 24.07.2007 20:56 MSG-Nr: [ 416922 ] | 24285 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Thomas Edelmann da die ja schon in der FF sind, kannst du sie über diesen Test nicht ausschließen oder? In BaWü werden JF-Angehörige nicht automatisch in die "Aktive Abteilung" übewrnommen. auch sie müssen gem. § 10 FwG einen Antrag auf Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr stellen über den der FW-Ausschuß entscheidet; ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die FF besteht aber nicht. Da die JF-Angehörige i.d.R. dem FW-Ausschuss bekannt sind, bzw. der JF-Wart dort Auskunft über sie geben kann ist die Entscheidungsfindung leichter. Und man weis, ob sie lesen und schreiben können und den gesundheitlichen Anforderungen des FW-Dienstes -wie es das FW-Gesetz vorsieht- gewachsen sind. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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