News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 417151 | ||
Datum | 26.07.2007 10:23 MSG-Nr: [ 417151 ] | 25981 x gelesen | ||
Tach! Geschrieben von Bernhard Deimann Gälte dies auch für Angehörige der JF die in den Einsatzdienst überwechseln möchten ? Zumindest in NRW gilt: Zitat aus der Laufbahnverordnung FF NRW § 4 und weiter aus der Laufbahnverordnung FF NRW § 1 Mir ist wenigstens ein Kreis bekannt, in dem die Wehrführer sich darauf geinigt haben, für die Aufnahme in den aktiben Dienst nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch von Angehörigen der JF für die Überstellung in den aktiven Dienst die Tauglichkeit nach G26.3 zu verlangen. Dabei berufen sie sich auf die vorgenannten §§. In ihrer Jugendordnung haben einige JFs ein Höchstalter festgelegt. Nach Erreichen dieses Höchstalters steht dann die Versetzung in die Ehrenabteilung an... Wie schaut das in den anderen Bundesländern aus? Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|