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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 417553 | ||
Datum | 27.07.2007 20:31 MSG-Nr: [ 417553 ] | 9232 x gelesen | ||
Geschrieben von Drescher Bernd Von Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt. Kann grundsätzlich mittels DA oder konform mit der Kleiderordnung durchaus gefordert werden. Das Entfernen sollte aber erst nach dem Hinweis darauf geschehen. Ebenso sind zumindest die privat beschafften Halterungen nicht Wehreigentum und müssen deshalb ausgehändigt werden. Geschrieben von Drescher Bernd Jacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht Ungeschickt, aber wenn bei einer Jahresinspektion Mängel erkannt und diese Jacken sofort gegen intakte ausgetauscht wurden, um die Einsatzbereitschaft der Träger aufrecht zu erhalten könnte ich das auch noch akzeptieren. Ebenso das Leeren der Taschen der entfernten Jacken, um den Tascheninhalt mindestens am Spind bereitzulegen. Allerdings fände ich auch dieses schon suboptimal, da ich nun mal gern in der rechten Jackentache Neubautenschlüssel und Kreide und in der linken die Gurtbandschlinge habe und nicht beim nächsten Einsatz das Geraffel erstmal alarmmäßig einfüllen möchte. Ich erinnere mich allerdings daran, daß es beim Übergang vom Hakengurt zum Sicherheitsgurt vorgekommen sein soll, daß die Hakengurte einiger Tauschmuffel mittels Durchschneiden dem Gebrauch dauerhaft entzogen werden mußten. Die Taschen ohne Jackentausch nur zu inspizieren könnte ich auch nur dann einsehen, wenn es eine entsprechende DA gäbe, keine Gegenstände mitzuführen, die EX-Quellen darstellen könnten, also Einmalfeuerzeuge etc, und das auch nur nach Aufforderung und nachweislichem Verstoß (!) Denn Sinn bzw. Nutzen hielte ich auch in diesem Fall für stark eingeschränkt. Oder gibt es etwa bei Euch den Verdacht des Konsums illegaler Drogen im Feuerwehreinsatz....? Dann wäre ein solche "Durchsuchung" ohne Zeugen aber auch höchst fragwürdig. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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