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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 417668 | ||
Datum | 28.07.2007 21:30 MSG-Nr: [ 417668 ] | 17005 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Schindler Mike Was ist denn Stand der Technik, also wo bekommt der Elektriker seine Weisheit her? Wie lauten in den Fällen die allgemeinen Regeln der Technik? Auch wenn sie keinen Gesetzescharakter besitzen scheinen sie ja doch nicht unwichtig zu sein. Das ist das Problem, es ist nirgends verbindlich definiert, was die aktuelle Lehrmeinung in diesem Fach ist. Vorgaben von VDS und Hersteller sind hier Anhaltspunkte, aber ebend nicht 100%ig verbindlich. Eine Rea mit 2 Beatmungen auf 30 Kompressionen durchzuführen ist auch nirgendwo gerichtsfest vorgeschrieben, wenngleich die Fachwelt dieses als derzeitigen Erkenntnisstand ansieht. Wenn der Notarzt lieber 8x Atmung im Wechsel mit zehn mal drücken bevorzugt, kann er dieses so machen. Nur wird's für ihn dann im Falle einer Klage schwierig, entgegen diversen Studien und Veröffentlichungen zu diesem Thema den Richter von seinem Handeln zu überzeugen. Am Ende dumm für den Arzt, wenn ihm nach Ansicht des Richters ein Verschulden/Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, noch dümmer für den dann toten Patienten. Nur bevor was passiert ist, hat man da keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten. Möglicherweise könnte in deinem Fall ein Hinweis an die zuständige Genehmigungsstelle helfen, dass sie die Rauchmeldermontage abnehmen/kontrollieren. Wenn sie allerdings keine Veranlassung dazu sehen, da es mit dem Monteur doch noch nie Probleme gab oder er der Schwager des Chefs ist, sieht's schlecht au, da noch was bewirken zu könnens ... Gruß, Thorben | ||||
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