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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Türen öffnen im Brandfall innerhalb einer Justizvollzugsanstalt | 28 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Gundelsheim / Bayern | 419843 | ||
Datum | 09.08.2007 10:46 MSG-Nr: [ 419843 ] | 10534 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Dann kommt noch, je nach Anstalt, eine Eigengefährdung der Einsatzkräfte hinzu. Die Gefangenen müssen ja irgendwie durch den AT-Trupp zum rauchfreien Bereich geleitet werden. Abgesehen von den rechtlichen Aspekten inwieweit ein... Klar, dass es ein Gefahrenabwehrplan und einen konkret abgestimmten Einsatzplan geben muss in dem solche Dinge u.a., wie z.B. Ersatzzellenbereich etc. geregelt sind. ist denk ich obligatorisch. Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf tech. Verfahren zum Öffnen von Gefängnistüren zu Hafträumen. Mit freundlichen Grüssen Demant Andreas | ||||
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