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Bürgerliches Gesetzbuch
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWarnhinweis zu Handscheinwerfer Eisemann HALO 4 Ex16 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419869
Datum09.08.2007 12:05      MSG-Nr: [ 419869 ]9881 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Matthias Hentschel- Allen Kunden des Eisemann Halo 4 Ex Scheinwerfers aus dem Fertigungszeitraum Juli 2006 bis
März 2007 liefert Metallwarenfabrik Gemmingen GmbH & Co. KG aufgrund der neuen Erkennt-
nisse kostenfrei eine neue Platine für die Modifikation des Handscheinwerfers Eisemann Halo 4 Ex an.


Ich lach mich schlapp. Und wer soll die dann einbauen? Verfügen alle Kunden über die befähigte Person nach TRBS 1203-1? Hier wird doch der Kunde mit dem Problem alleine gelassen.
Handscheinwerfer des Fertigungszeitraums Juli 2006-März 2007 fallen allesamt unter die Gewährleistungspflicht nach BGB, d.h. am besten man knallt das Teil dem Händler auf den tresen und gut ist. Dazu kommt ohnehin die Produkthaftung des Herstellers.
IMHO ist das ein Problem von Hersteller und/oder Händler. Ich würde mich dringend davor hüten das Angebot der Zusendung einer neuen Platine anzunehmen. Sowohl Feuerwehrs anfängt die reinzubasteln habt ihr den schwarzen Peter.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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