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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 422907 | ||
| Datum | 22.08.2007 18:25 MSG-Nr: [ 422907 ] | 171314 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Weyrich
ebend, bei ansonst gleichem Fahrzeug. Heißt im Klartext, das TSF-W gepimpt bis auf LF10-Basisbeladung. Mit dem LF 10 im Grundzustand kann ich was? Richtig, Brandbekämpfung. Wenn man aber nur reinen Breandbekämpfungs-Erstangriff und Basis-THL plant, dürfte es gar nich beinahe auf ein LF hinausgelaufen sein, sondern hätte gleich TSF-W heißen müssen. Unjd interessanter Weise hat gerade dies Fahrzeug überhaupt nix mehr von den achsotollen Vorteilen des StLF zu beiten, wenn es so schon als Straßenfahrgestell auf 8,8t kommt. Nix mit C1 oder ähnlichen Gründen, wieso man unbedingt die Staffelkabine braucht. Gruß, Thorben | ||||
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