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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 424015 | ||
Datum | 27.08.2007 10:41 MSG-Nr: [ 424015 ] | 136092 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuela v. Häfen DENN ich finde, das manch unbedarfter JFW/Betreuer an sich schon eine Gefahrenquelle darstellt. Sei es durch mangelnde Erfahrung in der Jugendarbeit, sei es durch unbedarften Umgang mit Alkohol oder dem Verkennen von tatsächlichen und wirklich vermeidbaren Gefahrenpunkten. Hallo, richtig dargestellt, genau so wird im Schadensfall die Angelegenheit abgewickelt und der Betreuer ist regelmäßig der Dumme, - denn irgend etwas lässt sich immer finden! Für zivilrechtliche Angelegenheiten gibt es durch Zusatzversicherungen Lösungsmöglichkeiten. Für die strafrechtliche Seite gilt das nicht und da haben auch mitfühlende Eltern des Geschädigten keinen Einfluss. Geschrieben von Manuela v. Häfen manch unbedarfter JFW/Betreuer an sich schon eine Gefahrenquelle darstellt Geschrieben von Manuela v. Häfen durch mangelnde Erfahrung in der Jugendarbeit Geschrieben von Manuela v. Häfen dem Verkennen von tatsächlichen und wirklich vermeidbaren Gefahrenpunkten. Unter diesen Gesichtspunkten sollte man sich schon ganz ehrlich mal die Frage stellen, was einem ehrenamtlichen Betreuer einer Jugendfeuerwehr zugemutet werden darf und ob man nicht in der Pflicht ist, diese engagierten Menschen vor Überforderung und Zusatzrisiken zu schützen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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