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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424913 | |||
Datum | 30.08.2007 06:35 MSG-Nr: [ 424913 ] | 135406 x gelesen | |||
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Wobei mir die Antwort aus NRW am Besten gefällt. Jo, insbesondere diesen Satz finde ich in mehrfacher Hinsicht interessant: "Was bei einem Unfall oder der Übernahme in die aktive Wehr geschieht, wird wohl von Fall zu Fall zu prüfen sein." Interessant auch die Tatsache, daß in Bayern wohl eine absolute Deadline existiert, welche jedoch vom AVBayFwG (bzw. dessen Kommentierung) hergeleitet wird. Der GUV schreibt: " Im Kommentar zum AVBayFwG wird zum Begriff "Eignung" im Zusammenhang mit dem Grad der Behinderung Folgendes ausgeführt: "Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 50 % und darüber sind grundsätzlich nicht mehr Feuerwehrdiensttauglich."" MkG Marc
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