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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKomprimierbare Löschmittel und Schläuche55 Beiträge
AutorRein8er 8G., Neerstedt / Niedersachsen425617
Datum01.09.2007 17:31      MSG-Nr: [ 425617 ]12398 x gelesen

Hallo Christian,

die Anlage N der DIN 14811 von 12/2006 sagt folgendes aus:

Anhang N
(informativ)
Empfehlung der Fachbereiche Ausbildung und Einsatz des DFV − Hinweis des Innenministeriums Baden-Württemberg für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung
HINWEIS Der Anhang N unterliegt nicht dem Urheberrechtsvermerk, der auf der ersten Seite
abgedruckt ist. Der Anhang N darf vervielfältigt werden.
Nachdem im Dezember 2005 in Tübingen zwei Feuerwehrleute tödlich verunglückt sind, hat das
Innenministerium Baden-Württemberg eine Empfehlung zum Einsatz von Druckluftschaum ausgesprochen.
Nach bisherigen Erkenntnissen empfehlen die Fachbereiche Ausbildung und Einsatz des DFV die Beachtung des nachstehenden Hinweises des Innenministeriums Baden-Württemberg bis auf Weiteres.
ANMERKUNG Der nachfolgende Text stammt aus einer Information des Innenministeriums Baden-Württemberg (Landesbranddirektor) vom 18. Januar 2006.
Hinweis des Innenministeriums Baden-Württemberg für den Einsatz von Druckluftschaum bei der
Brandbekämpfung
Im Rahmen der Untersuchung bzw. Nachbearbeitung des tödlichen Unfalls in Tübingen wurde in einem Praxisversuch beobachtet, dass Druckschläuche nach DIN 14811 beim Fördern von Druckluftschaum unter Wärmeeinwirkung wesentlich schneller zerplatzen können als dies bei mit Wasser gefüllten Schläuchen der Fall ist.
Sachstand:
Im praktischen Versuch versagten mit Wasser gefüllte Druckschläuche unter Beflammung durch brennende Holzstücke vergleichbar einer Temperaturbelastung durch Brandschutt oder durch herab fallendes Brandgut selbst nach mehreren Minuten nicht, während der mit Druckluftschaum gefüllte Schlauch bei vergleichbarer Temperaturbeaufschlagung nach kurzer Zeit (innerhalb einer Minute) zerplatzte.
Erläuterung:
Dieses Verhalten könnte mit der fehlenden Wärmeabführung im Schlauch bei der Förderung von
Druckluftschaum erklärbar sein. Wasser führt die von außen auf das Schlauchmaterial einwirkende Wärme weitestgehend ab. Bei Druckluftschaum ist dieser Kühleffekt je nach Wasseranteil im Schaum weitaus geringer. Bei Unterbrechung der Förderung des Druckluftschaums (Wasser halt!) ist sogar davon auszugehen, dass überhaupt keine Kühlwirkung mehr vorhanden ist, weil der Schaum in dem von der Wärme beaufschlagten Schlauchabschnitt sofort zerfällt und im Schlauch dann nur noch komprimierte Luft vorhanden ist. Das Schlauchmaterial verliert in der Folge seine Festigkeit und versagt. Die Art und das Alter des
verwendeten Schlauchmaterials haben hierauf vermutlich keine praxisrelevante Auswirkung.
Da das schnelle Platzen der Druckschläuche beim Vorgehen im Innenangriff zu gefährlichen Situationen für die vorgehenden Angriffstrupps führen kann, werden die Feuerwehren hiermit umgehend über dieses bisher so nicht bekannte Risiko informiert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dies auch bei Wasser gefüllten Schläuchen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Der Normtest nach DIN 14811 schreibt hier bei punktueller Beanspruchung eine Brenndauer von nur zehn Sekunden vor.
Verhaltenshinweis:
Den Feuerwehren mit Druckluftschaumanlagen wird empfohlen, beim Löscheinsatz auf die Förderung von Druckluftschaum in Druckschläuchen dann zu verzichten bzw. dem Wasser-/Schaummittelgemisch keine Druckluft zuzuführen, wenn die Möglichkeit einer Wärmebeaufschlagung der Druckschläuche beispielsweise
durch glühende, brennende oder anderweitig erwärmte Teile besteht. Im Innenangriff sollte immer die Stellung Nass nach DIN V 14430 gewählt werden. Grundsätzlich sollte immer die Möglichkeit der Wärmebeaufschlagung im Brandeinsatz unabhängig vom Löschmittel beachtet werden.
Beispiel:
In der praktischen Umsetzung bedeutet dies beispielsweise, dass beim Löschen eines Zimmerbrandes in einem in Massivbauweise erstellten Gebäude Druckluftschaum eingesetzt werden kann. Bei einem Wohnungsbrand hingegen, bei dem der Angriffstrupp über abgelöschte Bereiche wie z. B. den Flur in weitere Räume vorgeht, sollte kein Druckluftschaum mehr verwendet werden. Gleichwohl kann dem Löschwasser dann das Schaummittel weiterhin zugeführt werden, was ebenfalls zu einer verbesserten Löschwirkung beiträgt.
Diese Warnhinweise werden vorsorglich und trotz des noch fehlenden wissenschaftlichen Nachweises im Interesse der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegeben. Insbesondere muss vor einer abschließenden Bewertung des Druckluftschaumverfahrens genauestens die Frage des unterschiedlichen Wärmeverhaltens geprüft werden. Genauere bzw. weitere Festlegungen sollen zu gegebener Zeit in Abstimmung mit dem Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen erfolgen.


Gruß Reiner


Ausgerechnet der Mensch ist unmenschlich.
Meine persönliche Meinung!!!
http://www.feuerwehr-neerstedt.de/


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