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Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425618
Datum01.09.2007 17:33      MSG-Nr: [ 425618 ]10436 x gelesen

Mahlzeit

Geschrieben von Jakob Theobald
Wenn das mal kein Gummiparagraph ist. Wie ist "sonstiges Fehlverhalten" definiert? Parken auf dem Stammplatz des Wehrführers, flirten mit der Tochter des Bürgermeisters?


direkter Augenkontakt, duzen von Brandmeister...

Das das sehr schwammig ist weiß ich sehr wohl

Wurde afaik auch die letzten 10 Jahre bei einigen eindeutigen Fällen gemacht (Brandstiftung, Diebstahl) bei einigen anderen Fällen auf Anraten des Rechtsamts gecancelt

Geschrieben von Jakob TheobaldIm vorliegenden Fall halte ich einen Ausschluss für absolut unbegründet.

ack, wobei ich das sehr gemeine Mittel der Androhung der Prüfung gewählt hätte

Geschrieben von Jakob TheobaldAber wenn er unbrauchbares Gerät aussondert handelt er richtig.

unbrauchbares Gerät das von einer KatS Einheit übernommen wurde und weiterverteilt wurde *grübel*


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst


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