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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang19 Beiträge
AutorSeib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg425987
Datum03.09.2007 21:08      MSG-Nr: [ 425987 ]7770 x gelesen

Hallo Leif,
bin selber Ausbilder für Grundausbildung, hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü)
von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt.
Funktionierte tadellos!
Natürlich muss man der Truppführerausbilder selber prüfen ob die Anmeldung im Sinne der FwDV2 ist.
Hier ist meines erachtens alles klar definiert. (Titel 2.1.2 Abschluss TrpMa Teil II & Titel 2.2 Vorraussetzung für Truppführer Ausgabe März 2003 Seite 12/13).


Vielen Dank,Grüsse!
SeiUli

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Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe.
Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher
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