News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang | 19 Beiträge | ||
Autor | Seib8old8 U.8, Pfronstetten / Baden-Württemberg | 425987 | ||
Datum | 03.09.2007 21:08 MSG-Nr: [ 425987 ] | 7770 x gelesen | ||
Hallo Leif, bin selber Ausbilder für Grundausbildung, hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt. Funktionierte tadellos! Natürlich muss man der Truppführerausbilder selber prüfen ob die Anmeldung im Sinne der FwDV2 ist. Hier ist meines erachtens alles klar definiert. (Titel 2.1.2 Abschluss TrpMa Teil II & Titel 2.2 Vorraussetzung für Truppführer Ausgabe März 2003 Seite 12/13). Vielen Dank,Grüsse! SeiUli _______________________________________________________________________ Alles was ich schreibe ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Ebenso gilt das nur das von mir vervielfältigt wird was ich genehmigt habe. Für Rechtschreibkehler, sowie für sonstige Ansprüche (jeglicher Rechtlicher Art) übernehme ich keine Haftung. -------------------------------------------------------------------------------- | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|