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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Heissausbilder54 Beiträge
AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg427904
Datum15.09.2007 15:39      MSG-Nr: [ 427904 ]24478 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Urban MüllerSollange es keine in BW gültigen Gesetzesgrundlage gibt die mann den Herren des Gemeinde oder Stadtrates schriftlich auf den Tisch legen kann, hat man schlechte Papiere bei der Finanzierung der Kleidung da sich die Herren ja Ihren Alerwertesten ja dabei nicht verbrennen.
das ist so nicht ganz richtig, es gibt zwar kein entsprechendes Gesetzt, aber die UVV gilt bundesweit. Außerdem gibt es auch in BaWü Feuerwehren, bei denen HuPF4-B-Hosen für AGT zum Standard gehören. Seit dem Unfall in Untergrombach ist das auch hier im Landkreis KA der Fall. Leider nimmt dieser Effekt proportional zur Entfernung vom Unfallort ab. Aber da liegts an den Führungskräften sich und die Entscheidungsträger im Rathaus und im Gemeinderat entsprechend zu informieren. Entsprechende Seminare und Vorträge (u. a. auch vom Abt.kdt. von Untergrombach) gibt und gab es.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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