| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Personalsorgen bei der BF Hamburg | 163 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 428646 | ||
| Datum | 20.09.2007 17:04 MSG-Nr: [ 428646 ] | 168458 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Christi@n Pannier Ich kenne keinen mit 13. und 14. Monatsgehalt und Urlaubsgeld heißt mittlerweile oftmals, dass während deines Urlaubs dein Grundgehalt weiterbezahlt wird. Da möchte ich aber mal die rechtliche Grundlage deines Schreckgespenstes sehen! Wo soll denn stehen dass der Jahresurlaub, der einem gesetzlich zusteht, als unbezahlter Urlaub aufgedrückt werden kann? Geschrieben von Christi@n Pannier Und Eberhard, auch wenns dir nicht passt, der Beamte ist der einzig mir bekannt Berufsstand, welcher sein Geld nicht nachträglich am Monatsende bekommt, sondern seine Bezüge vorab am Monatsende überwiesen kriegt, um das besondere Treueverhältnis des Beamten zu seinem Dienstherrn zu unterstreichen. Ob das wirklich immer so gegeben ist sei jetzt mal dahingestellt. Wie oben schon gesagt, ich habe einmal(!) meinen Sold am Anfang meiner Dienstzeit als Vorausleistung bekommen. Jeder Angestellte erhält normalerweise in seinem ersten Arbeitsmonat bei einem neuen Arbeitgeber eine Abschlagszahlung um die Zeit bis zum ersten vollen Gehalt zu überbrücken, so what? Was willst Du denn mit deiner Bemerkung zum Treueverhältnis zum Dienstherrn sagen? In erster Linie arbeite ich bei der BF weil ich der Bevölkerung ihr Recht auf Schutz und Sicherheit gewähren will. Wie sieht es denn mit der Fürsorgepflicht meines Dienstherren aus? | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|