Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Selbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt | 88 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 429797 |
Datum | 27.09.2007 10:42 MSG-Nr: [ 429797 ] | 40898 x gelesen |
Infos: | 29.09.07 PA und Absturzsicherung untersuchung der hvbg
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Themengruppe: | Leinen, Seile, Knoten, Stiche |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Zugabe dazu noch die FwDV 1 die seit einigen Monaten in NRW offiziell eingeführt ist sagt zur Nutzung des Brustbundes zur Rettung noch folgendes aus: Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- 18.1.2 Retten mit Feuerwehrleine
Die Feuerwehrleine ist der zu rettenden Person mit Brustbund, wie in Kapitel 16.2
beschrieben, anzulegen. Die Methode darf nicht angewendet werden, wenn die Gefahr
eines Absturzes besteht.
Da ja der FW-Gurt nur zum Halten ist und bei Abseilübungen die Gefahr des Absturzes besteht näheres auch in der FwDV 1 Kapitel 16-18 steht ist die Hintersicherung gemäss UVV ein Gerät zur Absturzsicherung; also Brustbund und Haltegurt wie in dem Bild würde ich mal lassen und wenn es doch mal schiefgeht tut es schweine weh.
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