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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 431208 | ||
Datum | 04.10.2007 11:37 MSG-Nr: [ 431208 ] | 19424 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Es ist schon interessant: Die Leute von Dräger und Co. und auch die EXAM, also die, die sich so ziemlich jeden Tag mit der Materie beschäftigen, sind Scherzbolde und haben alle keine Ahnung. Hast Du Dir schon mal die erwähnten Gebrauchsanweisungen angeschaut? Vielleicht sollten die Hersteller dann mal anfangen damit ihre Gebrauchsanweisungen zu überarbeiten. Denn woher soll nun Otto-Normal FA dann von den Dir geschilderten Dingen wissen? Die ja so keinem mitgeteilt werden und auch nicht in den GAs stehen? Warum schreibt denn keiner das in die GA, das nix an die Begurtung getüdelt werden darf wenn es denn so sicherheitsrelevant ist? Oder warum informiert man die Kunden nicht einmal? Denn vieles erfährt man immer hintenherum oder über das Forum. Und das kann es in meinen Augen nicht wirklich sein! Und Du kannst mir nicht sagen das ein Fehlgebrauch, nicht mit einkalkuliert wird. Denn diesen Fehlgebrauch begeht ja jeder der mit seiner PanoramaNova Maske in den IA rennt oder damit regelmäßig in der RDA herumkrabbelt obwohl in der GA ausdrücklich auf die 120°C hingewiesen wird. In letzter Konsequenz bedeutet das doch das die GAs eigentlich in die Tonne können denn wirklich weiterhelfen tun sie nicht. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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