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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Krankenhausbauverordnung | 7 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 434291 | ||
Datum | 21.10.2007 22:22 MSG-Nr: [ 434291 ] | 11197 x gelesen | ||
Auch Hi, Geschrieben von Markus Held Was bedeutet "30 v. H."? Dass 30% der im benachbarten Brandabschnitt Betten im betreffenden Treppenraum vorübergehend aufgenommen werden kann. Geschrieben von Markus Held Gibt es eine genaue Anzahl von Betten oder kann ich in Abhängigkeit der Größe des einen Bereiches ausrechnen, wieviele Betten aufgenommen werden können? IMHO trifft hier wohl letzteres zu. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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