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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Verbot schnellangriff | 75 Beiträge | ||
| Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 434846 | ||
| Datum | 23.10.2007 22:42 MSG-Nr: [ 434846 ] | 23779 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Schwarz Ein Gastdozent bei uns hat das anscheinend so gesagt das es ein verbot ist. Ja das habe ich so ähnlich gesagt, denn Geschrieben von Thomas Schwarz Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn Sind wir uns also im klaren: Sobald ein Trupp unter PA mit C-Rohr in den IA vor geht - dann hat ein zweiter PA-Trupp als Rettungstrupp mit C-Rohr bereit zu stehen! Richtig oder falsch!? Somit ist die Bedingung "kein weiteres C-Rohr vorgenommen werden muss" nicht mehr erfüllt, oder? Und vor allem: Sieh mal den Kontext, in dem ich in der Schulung dringlichst darauf hingewiesen habe, GRUNDSÄTZLICH einen Verteiler zu setzen und den Einsatz von dort aus weiter zu entwickeln; es ging um den Unfall in Tübingen! (Ich hoffe Du hast dich auch mal damit auseinander gesetzt und Dir deine Gedanken dazu gemacht) Zumal auch unter anderen Gesichtspunkten die Sinnhaftigkeit der Gummiwurst mehr als fraglich ist... und vor allem: Warum überhaupt Formstabiler Schnellangriff? Wo siehts Du denn beim Einsatz im IA den Vorteil gegenüber STK und SA-Verteiler? Gruß vom Gastdozenten... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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