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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Petition, war: Heckwarnanlagen verboten... | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 436695 | ||
Datum | 31.10.2007 17:14 MSG-Nr: [ 436695 ] | 21061 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Rico Helm - in den meisten Ländern, in denen Heckwarnsysteme zugelassen sind, nehmen die Feuerwehren zusätzlich verkehrslenkende Aufgaben wahr (Thüringer Landesrecht lässt dies nicht zu)Also wenn ich nicht irre, dürfen nur die Nordösterreicher den Verkehr lenken - wenn nun also "die meisten" der heckwarnenden Kameraden diese Verkehrslenkungsbefugnis hätten, dürfte folglich die Zahl der Bundeslänger mit Heckwarngenehmigung nicht über 2 liegen. Gewagte These der thüringischen Landesväter ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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