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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPetition, war: Heckwarnanlagen verboten...49 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW436869
Datum01.11.2007 14:40      MSG-Nr: [ 436869 ]21100 x gelesen
Infos:
  • 30.08.08 MTW mit Heckwarnanlage

  • Geschrieben von Christof StroblDie Straßen- Autobahnmeisterei mit ihren (gelben) RKL interessiert auch (fast) keinen, da wird munter (schnell) weiter gefahren.
    Ich bin der Meinung, wenn z.B. ein FW Fahrzeug auf der AB im Einsatz ist, dann soll / muss man das Blaulicht deutlich erkennen können.
    "Komischerweise" bremsen da fast alle ab, vielleicht, weil sie wissen, "da ist was passiert, möcht ich sehen", aber uns ist doch nur wichtig, dass sie bremsen, nicht warum!
    Drum wär ich der Meinung, DEUTLICH sichtbares Blaulicht (auch ans Heck).


    Stimmt nur bedingt - lies Dir Schubert/Wackerhahn mal durch bzw. spricht mit der NRW-Autobahnpolizei.

    Physikalisch spricht schon dagegen, dass man das gelbe Licht deutlich früher sehen kann!
    Die NRW-Autobahnpolizei hat daher nach Versuchen auf den Klappwarntafeln auf den Kleinbussen in Blaulichtversion nun wieder orangene Warnleuchten drauf.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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