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RubrikUnfallverhütung zurück
Thema'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung34 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW436876
Datum01.11.2007 14:52      MSG-Nr: [ 436876 ]10878 x gelesen

Geschrieben von Jürgen Ringhoferdass hier jeder Verkehrsrichter den Fahrer des Zivilfahrzeuges freisprechen würde! (nicht einmal Teilschuld)

Nur mal so: "freisprechen" gibt es im Strafrecht
Teilschuld ist ein Problem des Zivilrechts.

Je nach den örtlichen Verhältnissen würde der Fahrer des zivilen Fahrzeug auch 20 oder 30 % Teilschuld bekommen können, dass liegt aber eher an den komplizierten Haftungsregeln des StVG.

Strafbarkeit würde sich allenfalls für den Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung ergeben können, das wird aber wohl kaum jemand annehmen.

Gruß
Sven



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