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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
| Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 439385 | ||
| Datum | 12.11.2007 17:10 MSG-Nr: [ 439385 ] | 7913 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen nd gibt es einen entsprechenden Text wie lange man vor Dienstbeginn keinen Alkohol zu sich nehmen darf? Ich meine, man kann dochn nicht eine Nacht durchmachen und durchsaufen, um 06:45 das letzte Bier in sich rein kippen und um 07:00 den Dienst beginnen. In der für mich geltenden Allg. Dienstordnung steht sinngemäß: Der Genuß von Alkohol hat so rechtzeitig vor Dienstbeginn beendet zu sein, das der Dienst nüchtern angetreten werden kann. Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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