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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440189 | ||
| Datum | 15.11.2007 15:20 MSG-Nr: [ 440189 ] | 29803 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marcel Kind In Sachsen-Anhalt ist eine Regelung, allerdings für alle ehrenamtlich Tätigen, in der Gemeindeordnung formuliert.Das ist in den Gemeindeordnungen anderer Länder ebenfalls enthalten. Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines VerdienstausfallsDas ist keine Aufwandsentschädigung in dem Sinne. Das bedeutet, nur wenn du tatsächliche bare Ausgaben vorweisen kannst, bekommst du diese ersetzt. Ehrenamtlich Tätigen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung gewährt werden."Können"... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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