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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440851 | ||
Datum | 18.11.2007 17:40 MSG-Nr: [ 440851 ] | 8245 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Gerade dann stellt sich aber die Frage, wie man Übungen, Einsätze, Dienste ausserhalb der Regelarbeitszeit werten muss. Wenn es genügend Leute sind, dann können die wie eine WF ihre Üungen auch in der Arbeitszeit machen. Andernfalls wird die wöchentliche Arbeitszeit so gelegt, daß eben die 2h für die wöchentliche Übung abends über bleibt. Dann fallen maximal die Kosten für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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