News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorThor8ste8n E8., bei Nbg. / Bayern441245
Datum20.11.2007 08:00      MSG-Nr: [ 441245 ]169312 x gelesen

Hallo Tom,

ohne jetzt die möglichen rechtlichen hintergründe dazu zu kennen, halte ich dieses Vorgehen für falsch!

Denn m.E. entzieht sich die die Fw einer Verantwortung, die der Träger der Fw (also die Gemeinde oder Stadt) einfach zu übernehmen hat.

Sonderrechte gemäß §35 sind ja nicht an ein Fahrzeug, sondern an den Fahrer gebunden, sprich, Du kannst rein rechtlich auch mit Deinem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen, sofern durch den Einsatz geboten.
Und das hat ja auch nichts mit Blaulicht oder Martinshorn zu tun, denn das sind ja nur die Wegerechte i.S. von §38 - und die sind an ein Fahrzeug gebunden.

Das heißt also, zu schnell zu fahren ist eigentlich genauso okay wie bei rot über die Ampel, ohne den Querverkehr zum Anhalten zu nötigen, denn das wäre ja wieder Wegerecht.

Und wie auch mit dem Einsatzfahrzeug selbst ist das alles kein Freibrief zum Hirn ausschalten, ganz klar...

Aber dieses Risiko mit einem Papier einfach auf den einzelnen Feuerwehrkameraden abzuwälzen, finde ich aus Sicht der Führung nicht gut.
Denn ich finde, wir riskieren bei unserem Hobby schon genug, da muss nicht auch noch die juristische Last auf unserem Rücken ausgetragen werden.

So long,
Thorsten


2b | !2b

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.119


Ausschluss von Sonderrechten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt