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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ste8n E8., bei Nbg. / Bayern | 441245 | ||
| Datum | 20.11.2007 08:00 MSG-Nr: [ 441245 ] | 169312 x gelesen | ||
Hallo Tom, ohne jetzt die möglichen rechtlichen hintergründe dazu zu kennen, halte ich dieses Vorgehen für falsch! Denn m.E. entzieht sich die die Fw einer Verantwortung, die der Träger der Fw (also die Gemeinde oder Stadt) einfach zu übernehmen hat. Sonderrechte gemäß §35 sind ja nicht an ein Fahrzeug, sondern an den Fahrer gebunden, sprich, Du kannst rein rechtlich auch mit Deinem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen, sofern durch den Einsatz geboten. Und das hat ja auch nichts mit Blaulicht oder Martinshorn zu tun, denn das sind ja nur die Wegerechte i.S. von §38 - und die sind an ein Fahrzeug gebunden. Das heißt also, zu schnell zu fahren ist eigentlich genauso okay wie bei rot über die Ampel, ohne den Querverkehr zum Anhalten zu nötigen, denn das wäre ja wieder Wegerecht. Und wie auch mit dem Einsatzfahrzeug selbst ist das alles kein Freibrief zum Hirn ausschalten, ganz klar... Aber dieses Risiko mit einem Papier einfach auf den einzelnen Feuerwehrkameraden abzuwälzen, finde ich aus Sicht der Führung nicht gut. Denn ich finde, wir riskieren bei unserem Hobby schon genug, da muss nicht auch noch die juristische Last auf unserem Rücken ausgetragen werden. So long, Thorsten 2b | !2b | ||||
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