Hallo!
So in etwa das gleiche Problem kommt gerade bei uns auf. Der Wehrleiter und sein Stellvertreter waren gerade bei einer Schulung auf der es um das Thema Sonderrechte ging. Sie kamen mit dem ergebnis wieder, dass mit dem Privat-PKW keine Sonderrechte gelten. Ich bin da andere Meinung, denn zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dürfen Sonderrechte in Anspruch genommen werden und meines Erachtens beginnt die hoheitliche Aufgabe mit dem Auslösen des Melders bzw. der Sirene und nicht erst mit der Ausfahrt des Löschfahrzeuges. Auch haben sie dort gesagt bekommen, dass nicht zwingend jeder Alarm mit Sondersignalen zu fahren ist. Beispiel bei einer Alamrüberprüfung soll man darauf verzichten, dann macht für mich aber die Alarmübeprüfung keinen Sinn mehr! Das ist aber alles eben nur meine Betrachtungsweise und daher gibt es bei uns eben immer wieder Diskussionen! Ich wäre sehr dankbar (und Tom bestimmt auch), wenn man das vielleicht belegen könnte. Hat jemand ne Idee wo so etwas geschrieben steht!?
Danke!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|