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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441258 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:01 MSG-Nr: [ 441258 ] | 169497 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Was sollen dir da Sonderrechte großartig helfen? Das war eigentlich nur ein Beispiel, mit dem ich den Widerspruch zwischen der Dauer der Fahrten mit meinem PKW und dem Einsatzfahrzeug zum Ausdruck bringen wollte. Ich selber hab z.B. einen sehr langen Anfahrtsweg zum Fw-Haus, der über Landstraßen mit 50er Beschränkung führt, Da könnten mir SOnderrechte (schneller fahren dürfen) durchaus einiges sparen. Geschrieben von Sebastian Krupp Weil die Wehrführung diese Dienstanweisung nur auf §35 und Privat-PKW formuliert, nicht auf kommunale, mit Sondersignalanlagen ausgestattete Eisnatzfahrzeug. Das habe ich schon verstanden. Erklärt die Absurdität irgendwie trotzdem nicht. Wenn ich schon so lange mit meinem Privat-PKW unterwegs war, warum sollte ich dann mit dem Einsatzfahrzeug eigentlich überhaupt noch irgendwas riskieren und mit SoSi fahren? Ob ich 20 oder 22 Minuten zur Einsatzstelle brauche, ist ja nach Meinung vieler sowieso egal. Und ob ich "die paar Minuten" mit dem Privat-PKW verbrauche oder mit dem Einsatzfahrzeug ist m.E. egal. | ||||
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