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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441279 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:36 MSG-Nr: [ 441279 ] | 169353 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus Das ist natürlich kein Einzelfall. Aber warum bringen mir die Sonderrechte dabei nichts? Wenn Du das so pauschal weißt, bringen mir aber auch die Sonderrechte auf so einer Straße mit einem Einsatzfahrzeug nichts... Und das glaube ich nun definitiv nicht. Weil du in dem von mir genannten Beispiel keinen finden wirst, der eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50km/h, mit einem Fahrzeug das Sonderrechte nicht einmal kenntlich machen kann aufgrund dieser dann einstellt. Deshalb würde ich an einer 20m langen Baustelle(nampel) ohne Gegenverkehr auch keinen Streifenwagen überholen :-) MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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