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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW441311
Datum20.11.2007 11:13      MSG-Nr: [ 441311 ]169066 x gelesen

Sicherlich ist die Straßenverkehrsordnung ein Gesetz auf Bundesebene. Jedoch darf man nicht die Rechtsstellung einer Dienstanweisung einer Gemeinde, auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, unterschätzen.

Die endlose Geschichte über Sonderrechte für Feuerwehrangehörige in privaten PKW beschäftigt schon sehr lange sehr viele Menschen in unterschiedlichen Funktionen. Die Meinungen sind kontrovers und die Gerichtsurteile alles andere als eindeutig.

Ich bin HA und ebenfalls in der FF tätig, verstehe den Zweispalt. Der Sicherheitstrupp in meiner Kommune wird durch die FF gestellt. Trotzdem sollte sich meiner Meinung nach jeder im Rahmen des für alle Bürger erlaubten bewegen. So kann niemand einen Vorwurf erheben und man braucht sich im Falle eines Unfalls selber auch nichts vorwerfen. Sobald es um Geld für Schadenersatz oder gar einen Toten (wohlmöglich auch noch bei einem Fehlalarm) geht, zählt das ehrenamtliche Engagement nichts mehr.

Es ist auch nichts berechenbar. Schon gar nicht die leere Landstrasse nachts um zwei Uhr. Die Katze (der Schreck), das Reh oder der betrunkene ohne Licht. Dazu noch die eigene Technik und der körperliche Zustand (Fitness, Müdigkeit). Man gefährdet nicht nur andere, sondern auch sich selbst. Lebenslanger Pflegefall durch Unfall auf dem Weg zu einem Fehlalarm? Tot durch Unfall wegen eines ?brennenden? Haufens mit Gartenabfällen hinter einem Haus (angeblicher Wohnungsbrand) wobei die Meldung durch Nachbarn kam, die sich durch den Qualm und Geruch belästigt fühlten und dem Verursacher eine Lektion erteilen wollten (selber erlebt!)?
Überlegt gut, was ihr euren Angehörigen zumutet und bedenkt, wie ihr versichert seid. Das man im Einsatz seine Gesundheit riskiert (manchmal auch sein Leben) bedeutet nicht, dass man sie (es) schon auf der Fahrt zum Gerätehaus oder zur Wache riskieren muss. Angehörige einer Feuerwehr sind nicht mit ihren privaten Fahrzeugen für die Einhaltung der Hilfsfristen verantwortlich. Und vergesst bitte nicht, was es für Feuerwehrmänner (m/w) bedeutet seine eigenen Kollegen/Kameraden (m/w) aus einem Auto schneiden zu müssen (Berichte darüber gibt es genug)!

Nach dem großen Zeigefinger mit der Aufschrift "Moral" zurück Deinem Problem:

Um für Dich eine gewisse Rechtssicherheit zu bekommen, solltest Du eine Anfrage an Deinen Bürgermeister (m/w) stellen. Bitte um eine Erklärung zu diesem Thema. Am besten macht ihr das mit mehreren, um die Ernsthaftigkeit und das große Interesse zu unterstreichen. Stellt die Anfrage schriftlich mit der Bitte um eine schriftliche Antwort. Zusätzlich könntet ihr den Kreis- bzw. Bezirksbrandmeister (ebenfalls schriftlich) befragen und beim Straßenverkehrsamt eine Stellungnahme anfordern.

Langer Text, ich weiß. Das Thema ist aber sehr wichtig, deshalb bitte ich um Verständnis.



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