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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441313 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:14 MSG-Nr: [ 441313 ] | 168839 x gelesen | ||
Wieder zu schnell geklickt... Wollte noch anhängen: Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht. Der Paragraph pricht von einer GEGENWÄRTIGEN, NICHT ABWENDBAREN Gefahr. Und das ist m.E. bei einer Fahrt zum GH nicht gegeben. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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