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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 441407 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:08 MSG-Nr: [ 441407 ] | 168844 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Das kann im Einzelfall richtig sein, aber Geschrieben von Sebastian Krupp Im Gegensatz dazu ist die schnelle Ankunft eines Einsatzfahrzeugs mit Besatzung und Material an der Einsatzstelle für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe sehr wohl dringend geboten. Das kommt halt nicht von alleine gefahren. Wenn es sich die FF Grafschaft erlauben kann, dann bitte. Bei uns z. B. ist das nicht der Fall. Wie hier im Thread schon geschrieben, sollte sich mal ein Staatsanwalt mit dem verspäteten Eintreffen der Feuerwehr beschäfftigen müssen, kann es für die Herausgeber einer solchen DA sehr unangenehm werden. Gruß Thomas PS. Ich kenne/kannte einen Feuerwehrdienstgrad der mal unagenehme Fragen der Polizei benatworten mußte. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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