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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz441429
Datum20.11.2007 16:25      MSG-Nr: [ 441429 ]168543 x gelesen

Hallo Christoph,

Geschrieben von Christoph ReberKann er das überhaupt?
Bei ner freiwilligen Feuerwehr, wo jeder freiwillig zum Einsatz, bzw. zum GH fährt doch sicher nicht!


Ich kenne zwar nur das rheinland-pfälzische "Feuerwehrgesetz", aber sicherlich haben sich auch in den anderen Bundesländern die ehrenamtlichen / freiwilligen Kräfte zum Feuerwehrdienst verpflichten lassen. Eben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen.

Ob es mit Bedacht auf die Personalstärke und Motivation der Kräfte sinnvoll diese Pflichtverletzungen zu ahnden, kann nicht global entschieden werden.


Geschrieben von Christoph ReberHaben wir bei uns ne "tolle" Vereinbahrung:
Bei uns trägt sämtliche Kosten die aufgrund von Anwendung von Sonderrechten §35 auftreten (Blitzen, übe rote Ampel (ohne den Verkehr zu gefähreden),...) die Stadt!
hatten wir bei uns auch schon öfter dass sowas vorkam!


Eine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO. Wenn man auf Grund der Inanspruchnahme von Sonderrechten "geblitzt wird", gibt es erst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen.
Wieso werden eigentlich bei euch erst Gebühren erhoben?

Gruß
Christian



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