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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern441433
Datum20.11.2007 16:48      MSG-Nr: [ 441433 ]168446 x gelesen

Geschrieben von Christian DüsingEben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen

schon, aber wenns den §35 schon gibt warum dann auch nicht anwenden, bzw. verbieten lassen??



Geschrieben von Christian DüsingEine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO

Deswegen die Anführungszeichen!
Hatte aber letztens ein Gespräch mit einem Polizisten und selbst die Polizei hat nix dagegen dass man die Sonderrechte in Anspruch nimmt!

Geschrieben von Christian Düsingerst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen.

man bekommt den Busgeldbescheid, leitet diesen über den Kommandanten an die Stadt und die macht den rest (wobei ich nicht genau weiß was sie macht! also bei polizei anrufen,schreiben,...)



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