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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW441440
Datum20.11.2007 17:04      MSG-Nr: [ 441440 ]168461 x gelesen

Hi!
Geschrieben von Sven BösselEinsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn: Sonderrechte § 35 UND Wegerechte § 38.

Es spielt für die Frage, ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten durfte keine Rolle, ob man Blaulicht und Einsatzhorn verwendet hat, überhaupt keine Rolle.

Daher beim Blitzen: Kein Unterschied!

Gruß
Sven



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