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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441443 | ||
| Datum | 20.11.2007 17:10 MSG-Nr: [ 441443 ] | 168631 x gelesen | ||
Sven, mein Namensvetter, Geschrieben von Sven Tönnemann Es spielt für die Frage, ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten durfte keine Rolle, ob man Blaulicht und Einsatzhorn verwendet hat, überhaupt keine Rolle. Bei allem Respekt: Wir sind mit mehreren Einsatzfahrzeugen mehrfach auf Alarmfahrt mit eingeschaltetem SoSi geblitzt worden, viele lustige Bilder, Konsequenzen: keine. Wenn ich oder andere FA durch diese Radarfallen mit den entsprechenden Geschwindigkeiten mit ihren Privat-PKW auf Anreise zur Wache gefahren wären, wären etliche Führerscheine weg gewesen. MkG, Sven | ||||
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