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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441447 | ||
| Datum | 20.11.2007 17:18 MSG-Nr: [ 441447 ] | 168639 x gelesen | ||
Hallo Sven! Geschrieben von Sven Bössel Wenn ich oder andere FA durch diese Radarfallen mit den entsprechenden Geschwindigkeiten mit ihren Privat-PKW auf Anreise zur Wache gefahren wären, wären etliche Führerscheine weg gewesen. Wir bekommen sogar die Bilder von den Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrt. Dazu gibt es eine Stellungnahme und dann ist der Käse geschnitten. Das kann man auch bei Privatfahrzeugen machen. Solltet Ihr keine Bilder von den Einsatzfahrzeugen bekommen, wäre das übrigens auch verwunderlich. Denn die Verkehrsbehörde hat dann nicht geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorlagen. Das können die ja nicht anhand des Bildes machen. Erkundigen die sich nicht, ob ein Einsatz vorlag, machen sie halt was falsch. Genauso müssen sie beim Privat-PKW ein Schreiben raushauen und darauf reagiert man als Feuerwehr entsprechend. Kommt bei uns nicht oft vor, wenn dann funktioniert es. Gruß Sven | ||||
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