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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441451 | ||
| Datum | 20.11.2007 17:32 MSG-Nr: [ 441451 ] | 168328 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Der Satz ist sinnfrei. Würde der §35 greifen, entstünden keine Kosten... Kosten war vielleicht nicht ganz richtig formuliert! eher anfallende Probleme! von Kameraden weiß ich als sie zum Weg zum Gerätehaus geblitzt wurden den Bußgeldbescheid erhielten und diesen dann über den Kommandanten an die Satdt weiterreichten! Ob diese dann bezahlt oder aufgrund von §35 die Kosten bei der Polizei annuliert haben, weiß ich nicht! | ||||
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